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B 5.1 - Internationale und Expat-Bedenken bezüglich Scheidung und Trennung in der Schweiz

Internationale Scheidung in der Schweiz: Ein Leitfaden für Expats und Ausländer

Eine Scheidung ist bereits ein komplexer Prozess, aber wenn internationale Faktoren im Spiel sind, kann sie schnell noch verwirrender werden. Für Expatriates, Ausländer und diejenigen, die mit jemandem aus einem anderen Land verheiratet sind, stellt der Ablauf des Scheidungsprozesses in der Schweiz eine einzigartige Herausforderung dar. Wenn Sie sich fragen, ob Sie sich in der Schweiz scheiden lassen können, wenn Sie im Ausland geheiratet haben, oder wie Sie mit internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten umgehen sollen, dieser Leitfaden wird Ihre Fragen beantworten und Klarheit darüber schaffen, wie das Schweizer Recht auf internationale Scheidungsfälle anzuwenden ist.
In diesem Blogbeitrag werden wir die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Scheidung für Ausländer und Expats in der Schweiz untersuchen und Themen wie internationale Sorgerechtsstreitigkeiten, Eigentum im Ausland, grenzüberschreitende Scheidungsfälle und vieles mehr behandeln.


1. Können sich Ausländer in der Schweiz scheiden lassen?

Ja, Ausländer können sich in der Schweiz scheiden lassen. Tatsächlich erlaubt das Schweizer Familienrechtssystem, dass Scheidungsverfahren von Personen eingeleitet werden können, die keine Schweizer Staatsbürger sind, sofern sie bestimmte rechtliche Bedingungen erfüllen. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass mindestens einer der Ehepartner eine Verbindung zur Schweiz hat. Diese Verbindung kann wie folgt nachgewiesen werden:


Wohnsitz: Einer der Ehepartner muss in der Schweiz leben oder sich seit einer bestimmten Zeit hier aufgehalten haben.

Staatsbürgerschaft: Auch wenn der eine Ehepartner Ausländer ist, kann er in der Schweiz die Scheidung einreichen, wenn der andere die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt.

Die Scheidung selbst wird von den Schweizer Gerichten abgewickelt und folgt im Allgemeinen demselben Verfahren wie für Schweizer Bürger. Abhängig von den internationalen Faktoren können jedoch zusätzliche Überlegungen hinsichtlich der Gerichtsbarkeit, des Eigentums und der Kinder angestellt werden.



2. Was ist, wenn mein Ehepartner in einem anderen Land lebt?

Wenn Ihr Ehepartner in einem anderen Land lebt, können Schweizer Gerichte unter bestimmten Bedingungen dennoch für Ihre Scheidung zuständig sein. Die wichtigsten Faktoren, die dies beeinflussen, sind:


Ihr Wohnsitz: Wenn Sie in der Schweiz leben, können Sie hier die Scheidung einreichen, auch wenn Ihr Ehepartner im Ausland ist.

Einvernehmliches Einverständnis: Wenn Ihr Ehepartner zustimmt, kann das Scheidungsverfahren reibungslos ablaufen, ohne dass er in der Schweiz anwesend sein muss.

Internationale Verträge: Wenn Ihr Ehepartner in einem Land lebt, das ein bilaterales Abkommen hat oder Teil internationaler Übereinkommen (wie dem Haager Übereinkommen) ist, kann das Scheidungsverfahren international koordiniert werden.

In Fällen, in denen der Ehepartner im Ausland ist und der Schweizer Gerichtsbarkeit nicht zustimmt, kann das Verfahren komplizierter werden. Die Mitgliedschaft der Schweiz in verschiedenen internationalen Verträgen bietet jedoch häufig Lösungen für grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheidungen.



3. Kann ich mich in der Schweiz scheiden lassen, wenn wir im Ausland geheiratet haben?

Ja, Sie können sich in der Schweiz scheiden lassen, auch wenn Sie im Ausland geheiratet haben. Der Ort der Eheschließung hat keinen Einfluss auf Ihre Möglichkeit, in der Schweiz die Scheidung einzureichen. Entscheidend ist die rechtliche Verbindung zur Schweiz, die wie folgt hergestellt werden kann:


Wohnsitz: Wenn Sie oder Ihr Ehepartner in der Schweiz leben, können Sie hier die Scheidung einreichen, unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen wurde.

Staatsangehörigkeit: Wenn einer der Ehepartner Schweizer ist, kann er das Scheidungsverfahren in der Schweiz einleiten, auch wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde.

Die einzige Einschränkung besteht darin, dass es zu Zuständigkeitsproblemen kommen kann, wenn einer oder beide Ehepartner starke Bindungen zu einem anderen Land haben. In solchen Fällen kann es notwendig sein, festzustellen, welches Landesrecht auf Ihren Fall anwendbar ist, insbesondere wenn es um die Vermögensaufteilung und das Sorgerecht für die Kinder geht.



4. Wie behandeln Schweizer Gerichte internationale Sorgerechtsstreitigkeiten?

Internationale Sorgerechtsstreitigkeiten sind ein häufiges Problem, wenn ein oder beide Elternteile in einem anderen Land leben. Schweizer Gerichte berücksichtigen das Wohl des Kindes, wie dies in den meisten Rechtssystemen der Fall ist. Bei internationalen Sorgerechtsstreitigkeiten befolgt das Schweizer Recht jedoch bestimmte Richtlinien:


Zuständigkeit: Im Allgemeinen behandeln die Schweizer Gerichte Sorgerechtsstreitigkeiten, wenn das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz hat. Wenn das Kind jedoch in einem anderen Land lebt, können die Gerichte dieses Landes zuständig sein.

Haager Kindesentführungsübereinkommen: Die Schweiz ist Unterzeichnerin des Haager Kindesentführungsübereinkommens, das internationale Kindesentführungen durch Eltern verhindern soll. Wenn ein Elternteil ein Kind widerrechtlich in ein anderes Land bringt, kann der andere Elternteil gemäß diesem Übereinkommen die Rückgabe des Kindes beantragen.

Internationale Zusammenarbeit: Schweizer Gerichte arbeiten auch mit ausländischen Gerichten zusammen, um sicherzustellen, dass Sorgerechtsentscheidungen grenzüberschreitend anerkannt und durchgesetzt werden.

Der Ausgang internationaler Sorgerechtsstreitigkeiten kann durch unterschiedliche Rechtssysteme kompliziert sein, aber die internationalen Abkommen und Kooperationsmaßnahmen der Schweiz helfen, die Rechte von Eltern und Kindern zu schützen.




5. Welche Regeln gelten für grenzüberschreitende Scheidungsfälle?

Grenzüberschreitende Scheidungsfälle betreffen Ehepartner, die in verschiedenen Ländern leben oder in einem ausländischen Rechtsraum geheiratet haben. Die Regeln für solche Fälle unterliegen dem internationalen Familienrecht der Schweiz, einschließlich verschiedener internationaler Verträge wie:


Das Haager Übereinkommen: Die Schweiz befolgt das Haager Übereinkommen über Scheidung und rechtliche Trennung, das einen Rahmen für die Lösung von Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts in grenzüberschreitenden Scheidungsfällen bietet.

EU-Vorschriften: Wenn die Scheidung ein EU-Land betrifft, hält sich die Schweiz an die EU-Vorschriften bezüglich der Zuständigkeit und der Anerkennung ausländischer Urteile. Das bedeutet, dass eine Scheidung, die in einem EU-Mitgliedsstaat ausgesprochen wird, in der Schweiz anerkannt und vollstreckt werden kann.

In einem grenzüberschreitenden Scheidungsfall sind die Schweizer Gerichte im Allgemeinen zuständig, wenn mindestens ein Ehepartner in der Schweiz lebt. Die Scheidung kann den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem die Ehe geschlossen wurde, in dem die Ehepartner wohnen oder in dem die Kinder leben.



6. Kann ich einen ausländischen Scheidungsbeschluss in der Schweiz vollstrecken?

Ja, Sie können einen ausländischen Scheidungsbeschluss in der Schweiz vollstrecken, aber das hängt von dem Land ab, in dem die Scheidung ausgesprochen wurde. Damit der ausländische Scheidungsbeschluss in der Schweiz anerkannt und vollstreckt werden kann, muss er bestimmte Kriterien erfüllen:


Gegenseitigkeit: Das ausländische Land muss auch Schweizer Scheidungsbeschlüsse anerkennen und vollstrecken.

Ordre public: Der ausländische Scheidungsbeschluss darf nicht gegen die öffentliche Ordnung der Schweiz (ordre public) verstoßen. Beispielsweise ist eine Scheidung, die gegen grundlegende Prinzipien des Schweizer Rechts verstößt, wie etwa Fairness bei der Vermögensaufteilung oder Kinderschutz, möglicherweise nicht vollstreckbar.

Internationale Verträge: Die Schweiz hat mit einigen Ländern bilaterale Abkommen geschlossen, die die Anerkennung und Vollstreckung von Scheidungsbeschlüssen vorsehen. Für andere Länder befolgt die Schweiz die Regeln des Haager Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen.

Um einen ausländischen Scheidungsbeschluss vollstrecken zu lassen, muss sich die Partei, die die Vollstreckung anstrebt, an die Schweizer Gerichte wenden, die feststellen, ob der Beschluss mit dem Schweizer Recht vereinbar ist und ob er vollstreckt werden kann.



7. Muss ich als Expat das Schweizer Recht befolgen?

Als Expat in der Schweiz unterliegen Sie in Angelegenheiten wie Scheidung, Sorgerecht und Vermögensaufteilung dem Schweizer Recht, sofern Sie in der Schweiz wohnen. Auch wenn Sie kein Schweizer Staatsbürger sind, unterliegt Ihr Scheidungsverfahren grundsätzlich dem Schweizer Recht, wenn Sie einen legalen Wohnsitz in der Schweiz haben. Das bedeutet:


Wenn Sie oder Ihr Ehepartner in der Schweiz leben, sind die Schweizer Gerichte für Ihren Scheidungsfall zuständig.

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und in der Schweiz leben, gilt für Angelegenheiten wie Vermögensaufteilung weiterhin das Schweizer Recht, sofern keine besondere Vereinbarung besteht (z. B. ein Ehevertrag).

Wohnsitz und Staatsangehörigkeit: Ihr Rechtsstatus als Expat kann die Zuständigkeit beeinflussen, befreit Sie jedoch nicht von den Schweizer Rechtsverfahren.

Daher ist es auch als Expat wichtig zu verstehen, dass für Ihr Scheidungsverfahren grundsätzlich Schweizer Recht gilt, während Sie in der Schweiz leben.



8. Was passiert mit Eigentum im Ausland während einer Schweizer Scheidung?

Im Ausland befindliches Eigentum wird normalerweise als Sondereigentum behandelt, es sei denn, es ist gemeinsames Eigentum beider Ehepartner. Die Behandlung von Eigentum im Ausland während einer Schweizer Scheidung hängt jedoch von der Art des ehelichen Güterstands ab, dem Sie unterliegen:


Errungenschaftsbeteiligung: Wenn Sie diesem Güterstand unterliegen, wird das während der Ehe erworbene Eigentum gleichmäßig aufgeteilt, unabhängig davon, ob sich das Eigentum in der Schweiz oder im Ausland befindet. Das Gericht wird ausländische Vermögenswerte bewerten und kann sie basierend auf ihrem Wert aufteilen, obwohl der Prozess komplizierter sein kann.

Gütertrennung: Wenn das Eigentum als getrennt betrachtet wird (d. h. vor der Ehe einem Ehepartner gehörte), werden die Schweizer Gerichte es normalerweise nicht anfassen.

Die Durchsetzung der Aufteilung von ausländischem Eigentum kann kompliziert sein, insbesondere wenn mehrere Länder mit unterschiedlichen Gesetzen zur Vermögensaufteilung beteiligt sind. In solchen Fällen ist es wichtig, mit einem erfahrenen Anwalt zusammenzuarbeiten, der sowohl das Schweizer Recht als auch das Recht des Landes versteht, in dem sich das Eigentum befindet.



9. Kann ich mich in der Schweiz scheiden lassen, wenn nur einer von uns hier lebt?

Ja, Sie können sich in der Schweiz scheiden lassen, wenn nur ein Ehepartner hier lebt. Nach Schweizer Recht kann ein Scheidungsverfahren in der Schweiz eingeleitet werden, solange einer der Ehepartner legal im Land wohnt. Das Gericht bestimmt dann die Zuständigkeit anhand des Wohnsitzes und die Scheidung folgt den Schweizer Verfahren. Wenn der im Ausland lebende Ehepartner zustimmt, kann das Verfahren ohne seine physische Anwesenheit fortgesetzt werden.


Wenn der andere Ehepartner jedoch die Schweizer Zuständigkeit anficht, kann die Sache komplizierter werden und die Zuständigkeit muss möglicherweise durch internationale Abkommen oder Gerichte bestimmt werden.



10. Welche Rolle spielt das Lugano-Übereinkommen bei Scheidungen?

Das Luganoer Übereinkommen ist ein Vertrag, der die Anerkennung und Vollstreckung zivilrechtlicher Urteile, einschließlich Scheidungsurteilen, zwischen der Schweiz und EU-Ländern sowie anderen europäischen Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben, erleichtert. Im Rahmen dieses Übereinkommens gilt:


Gerichtsbarkeit: Das Lugano-Übereinkommen hilft dabei, festzustellen, welche Gerichte in grenzüberschreitenden Scheidungsfällen zwischen den Unterzeichnerstaaten zuständig sind.

Anerkennung und Vollstreckung: Wenn ein Scheidungsurteil in einem Unterzeichnerstaat erlassen wird, wird es in der Regel in anderen Ländern des Lugano-Übereinkommens, einschließlich der Schweiz, anerkannt und vollstreckbar.

Dieses Übereinkommen vereinfacht den Prozess der Erlangung einer Scheidung und der Vollstreckung von Scheidungsurteilen zwischen den Ländern, die Vertragsparteien des Übereinkommens sind.



Fazit

Eine Scheidung in der Schweiz kann für Ausländer und Expats eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn internationale Elemente im Spiel sind. Ob Sie es mit einer grenzüberschreitenden Vermögensaufteilung, Sorgerechtsstreitigkeiten oder der Vollstreckung eines ausländischen Scheidungsurteils zu tun haben, es ist wichtig zu verstehen, wie das Schweizer Recht mit dem internationalen Recht zusammenwirkt.


Wenn Sie vor einer Scheidung stehen und internationale Aspekte berücksichtigen müssen, ist es wichtig, dass Sie sich von einem Anwalt mit Erfahrung im internationalen Familienrecht beraten lassen. Er kann Sie durch den Prozess führen und sicherstellen, dass Ihre Rechte sowohl nach Schweizer Recht als auch nach allen geltenden internationalen Verträgen geschützt sind.


Wenn Sie kompetente Rechtsberatung zu internationalen Scheidungen in der Schweiz benötigen, besuchen Sie unsere kostenlose Website. Wir können Ihnen helfen, die Komplexität internationaler Scheidungen zu meistern und ein faires Ergebnis für alle Beteiligten sicherzustellen.







 
 
 

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