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B 4.0 - Güterstand und Vermögen bei einer Scheidung in der Schweiz

Eigentum und Vermögen bei einer Schweizer Scheidung: Alles, was Sie wissen müssen
Eine Scheidung kann eine emotional und finanziell herausfordernde Zeit sein, insbesondere wenn es um die Aufteilung von Eigentum und Vermögen geht. In der Schweiz können die Regeln und Vorschriften zur Vermögensaufteilung komplex sein, und viele Menschen sind sich nicht sicher, wie ihr Vermögen aufgeteilt wird. Ob Sie nun herausfinden möchten, wer das Haus bekommt, wie Sie mit Ihren gemeinsamen Bankkonten umgehen oder was mit Renten und Familienerbstücken geschieht, dieser Leitfaden bietet klare und detaillierte Antworten auf alle Ihre Fragen.

In diesem Artikel gehen wir auf einige der häufigsten Bedenken hinsichtlich der Vermögensaufteilung bei einer Schweizer Scheidung ein. Wir erklären die Gesetze, geben praktische Ratschläge und beantworten häufig gestellte Fragen, damit Sie diesen Prozess mit mehr Vertrauen und Klarheit bewältigen können.



1. Wer bekommt das Haus bei einer Schweizer Scheidung?

Eine der emotional aufgeladendsten Fragen bei jeder Scheidung ist die Bestimmung, wer das gemeinsame Heim behalten darf. In der Schweiz hängt die Aufteilung des Eigentums von der Art des ehelichen Güterstands ab, den Sie und Ihr Ehepartner gewählt haben. Nach Schweizer Recht gibt es drei Haupttypen von Güterständen:


* Die Errungenschaftsbeteiligung: Dies ist das Standardsystem für Paare ohne Ehevertrag. Bei diesem System wird das eheliche Vermögen (wie das Familienheim) zu gleichen Teilen zwischen den Eheleuten aufgeteilt.

* Die Gütertrennung: Wenn Sie sich für eine Gütertrennung entschieden haben, behält jeder Ehegatte das Eigentum an seinem individuellen Eigentum und es gibt keine automatische Aufteilung der Vermögenswerte.

* Die Gütergemeinschaft: Diese ist weniger üblich und beinhaltet das geteilte Eigentum an allen Vermögenswerten, was bedeutet, dass beide Eheleute alles zu gleichen Teilen besitzen.


In den meisten Fällen können beide Eheleute das Haus behalten, wenn sie sich darauf einigen können. Wenn sie sich jedoch nicht einigen können, wird das Haus wahrscheinlich verkauft und der Erlös wird zu gleichen Teilen aufgeteilt. Der Ehegatte, der das Haus behalten möchte, muss den anderen möglicherweise mit einem gleichwertigen Betrag entschädigen, insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, und das Gericht wird das Wohl der beiden Eheleute berücksichtigen.



2. Was passiert mit gemeinsamen Bankkonten?

Gemeinsame Bankkonten unterliegen bei einer Scheidung in der Schweiz ebenfalls der Aufteilung. Wenn Sie und Ihr Ehepartner ein gemeinsames Konto haben, gilt das Geld auf diesem Konto als eheliches Eigentum (es sei denn, es ist ausdrücklich als getrenntes Eigentum eingestuft).

* Unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung: Beide Ehepartner haben Anspruch auf die Hälfte des Guthabens auf dem gemeinsamen Konto. Wenn ein Ehepartner mehr als seinen gerechten Anteil abgehoben hat, kann dies während des Scheidungsverfahrens behandelt werden.

* Unter dem Güterstand der getrennten Güter: Bankkonten, die auf den Namen beider Ehepartner geführt werden, werden weiterhin aufgeteilt, aber jeder Ehepartner behält das Eigentum an seinen eigenen Kontoguthaben.

Bei Streitigkeiten über die Aufteilung der Vermögenswerte auf den Bankkonten prüft das Gericht, wie die Gelder während der Ehe ausgegeben oder gespart wurden.



3. Wie teilen wir das Eigentum während einer Scheidung auf?

In der Schweiz richtet sich die Aufteilung des Eigentums während einer Scheidung nach dem gewählten Güterstand der Ehegatten. Und so funktioniert es:

* Errungenschaftsbeteiligung: Wie erwähnt, werden während der Ehe erworbene Vermögenswerte (einschließlich Eigentum, Einkommen, Ersparnisse und Renten) zu gleichen Teilen zwischen beiden Ehepartnern aufgeteilt. Dazu gehören das Erwerbseinkommen, das Familienheim, Autos und sonstiges gemeinsames Vermögen. Vermögenswerte, die von jedem Ehepartner in die Ehe eingebracht wurden (d. h. individuelles Vermögen), bleiben jedoch grundsätzlich ihr Eigentum, es sei denn, sie wurden für gemeinsame Zwecke verwendet.

* Gütertrennung: Jeder Ehepartner behält sein eigenes Eigentum. Das Gericht wird jedoch weiterhin eheliches Vermögen wie das Haus oder gemeinsame Ersparnisse aufteilen.

* Gütergemeinschaft: Bei dieser Gütergemeinschaft werden alle Vermögenswerte zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dazu gehören alle während der Ehe erworbenen Gegenstände und jegliches Eigentum, das einem der Ehepartner gehört.

Das Gericht berücksichtigt nicht nur das Eigentum selbst, sondern auch alle Beiträge, die jeder Ehepartner während der Ehe geleistet hat – ob finanziell oder nicht finanziell.



4. Können wir uns ohne Anwalt darauf einigen, wer was behält?

Obwohl es für Paare möglich ist, sich auch ohne Anwalt auf die Aufteilung des Vermögens zu einigen, wird dringend empfohlen, vor der Unterzeichnung von Vereinbarungen Rechtsberatung einzuholen. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass die Aufteilung fair, rechtlich bindend und ordnungsgemäß dokumentiert ist, insbesondere wenn Kinder oder bedeutende Vermögenswerte betroffen sind.



5. Brauche ich einen Ehevertrag, um mein Vermögen zu schützen?

Ein Ehevertrag ist ein Rechtsdokument, mit dem Paare bestimmen können, wie ihr Vermögen im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird. Ein Ehevertrag ist nicht zwingend, kann aber sehr nützlich sein, insbesondere wenn einer oder beide Ehepartner über erhebliches Vermögen verfügen oder wenn es Bedenken hinsichtlich des Erbes oder des Unternehmensbesitzes gibt.

Ein Ehevertrag kann festlegen, wie Eigentum, Ersparnisse und sogar Schulden aufgeteilt werden. Sie können beispielsweise einen getrennten Güterstand vereinbaren, der sicherstellt, dass jeder Ehepartner das Eigentum an seinem individuellen Vermögen behält. Denken Sie daran, dass ein Ehevertrag grundsätzlich vor der Ehe von beiden Parteien aufgesetzt und unterzeichnet werden muss und notariell beglaubigt werden muss, um rechtlich durchsetzbar zu sein. Es kann jedoch auch während der Ehe ein solcher Ehevertrag geschlossen werden.



6. Was passiert bei einer Scheidung mit meinem Auto?

Fahrzeuge werden in der Schweiz im Rahmen des Güterstands der Errungenschaftsbeteiligung normalerweise als Teil des ehelichen Vermögens betrachtet. Dies bedeutet, dass das Auto bei der Scheidung in der Regel aufgeteilt wird und der Wert bei der Vermögensaufteilung berücksichtigt wird.

Wenn beide Ehepartner das Auto behalten möchten, können sie aushandeln, wer es behalten darf. In den meisten Fällen muss der Ehepartner, der das Auto möchte, den anderen mit einem gleichwertigen Vermögenswert oder einer Zahlung entschädigen. Wenn das Auto noch über einen Kredit oder Leasingvertrag verfügt, müssen möglicherweise auch die ausstehenden Schulden aufgeteilt werden.



7. Wie werden Renten und Pensionsfonds aufgeteilt?

In der Schweiz sind Renten ein wichtiger Aspekt bei Scheidungsverfahren. Sowohl staatliche als auch private Renten werden normalerweise als Teil des ehelichen Vermögens betrachtet.

* Staatliche Rente (AHV): Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die staatliche Rentenversicherung. Jeder Ehepartner behält seine eigenen individuellen Rentenbeiträge bis zum Zeitpunkt der Scheidung.

* Berufliche Vorsorge (BVG): Für die Aufteilung der beruflichen Vorsorge (z. B. in Form von Renten der 2. Säule) bietet das Schweizer Recht einen Mechanismus zur gleichmäßigen Aufteilung dieser Renten zwischen den Ehepartnern. Ein Teil der Rente jedes Ehepartners wird auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners überwiesen, um eine gerechte Aufteilung der Altersvorsorge zu gewährleisten.

Dieses Verfahren stellt sicher, dass beide Ehepartner während der Ehe von ihren gemeinsamen Ersparnissen profitieren.



8. Kann ich nach der Scheidung Familienerbstücke behalten?

In der Schweiz werden Familienerbstücke (wie Immobilien, Schmuck, Antiquitäten oder über Generationen weitergegebene Gegenstände) im Allgemeinen als persönliches Eigentum, sogenanntes Eigengut behandelt. Sie gelten nicht als Teil des ehelichen Vermögens, es sei denn, beide Ehepartner haben zur Erhaltung oder Verbesserung dieser Gegenstände beigetragen.

In den meisten Fällen behält der Ehepartner, dem die Erbstücke ursprünglich gehörten, den Besitz, aber dies kann von den Einzelheiten der Scheidung und den Verhandlungen zwischen dem Paar abhängen. Bei Streitigkeiten muss das Gericht möglicherweise eingreifen, um eine Entscheidung zu treffen.



9. Was passiert bei einer Scheidung mit Geschäftsvermögen?

Geschäftsvermögen kann bei einer Scheidung besonders kompliziert sein. Wenn einer oder beide Ehepartner ein Unternehmen besitzen, muss es im Rahmen des Scheidungsverfahrens bewertet und aufgeteilt werden. In der Schweiz gilt Geschäftsvermögen als eheliches Eigentum, und beide Ehepartner haben Anspruch auf einen Anteil.

* Wenn ein Ehepartner das Unternehmen besitzt: Der andere Ehepartner hat möglicherweise Anspruch auf einen Teil seines Wertes, insbesondere wenn er in irgendeiner Weise zum Unternehmen beigetragen hat (z. B. durch Haushaltshilfe, Verwaltung der Finanzen oder Bereitstellung von Geschäftshilfe). Das Unternehmen kann verkauft werden, oder der Ehepartner, dem es gehört, muss den anderen mit anderen Vermögenswerten entschädigen.

* Wenn beide Ehepartner Eigentümer des Unternehmens sind: Die Aufteilung der Vermögenswerte hängt von ihren individuellen Eigentumsanteilen ab. Wenn sie sich nicht einigen können, muss das Unternehmen möglicherweise liquidiert werden, um eine gerechte Aufteilung zu gewährleisten.



10. Was ist, wenn mein Ex während der Scheidung Vermögenswerte versteckt?

Wenn Sie glauben, dass Ihr Ehepartner während der Scheidung Vermögenswerte versteckt, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Das Verbergen von Vermögenswerten gilt als betrügerisch und ist illegal. Wenn Sie vermuten, dass dies geschieht, ist es wichtig, einen Scheidungsanwalt zu konsultieren, der Ihnen helfen kann, Beweise zu sammeln und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.

In der Schweiz kann das Gericht eine Untersuchung versteckter Vermögenswerte anordnen. Wenn Vermögenswerte entdeckt werden, kann das Gericht Strafen verhängen oder die Vermögensaufteilung anpassen, um Fairness zu gewährleisten. Wenn Ihr Ehepartner außerdem absichtlich Vermögenswerte versteckt, kann dies Auswirkungen auf die endgültige finanzielle Einigung haben.



Fazit

Die Aufteilung von Eigentum und Vermögenswerten während einer Scheidung kann einer der kompliziertesten Aspekte des Prozesses sein. Wenn Sie jedoch verstehen, wie das Schweizer Recht funktioniert, kann dieser Prozess leichter zu handhaben sein. Ob es darum geht, zu bestimmen, wer das Haus bekommt, was mit gemeinsamen Bankkonten passiert oder wie die Renten aufgeteilt werden, es ist wichtig, professionellen Rat einzuholen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind.

Wenn Sie vor einer Scheidung stehen und Bedenken hinsichtlich der Aufteilung Ihres Vermögens haben, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Familienanwalt zu wenden, der Sie durch den Prozess führen kann.

Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Scheidung benötigen oder kostenlos mehr über die Vermögensaufteilung erfahren möchten, klicken Sie auf den unten stehenden Link.








 
 
 

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